Energieeinspargesetz 2019 - der Staat legt fest!

Das Einsparen von Energie liegt nicht nur dem zahlenden Verbraucher am Herzen, sondern wird vom Gesetzgeber sogar vorgeschrieben.

 

 

Mit dem Energieeinspargesetz, oder auch Energieeinsparverordnung genannt, werden dem Bauherren bei einem Neubau technische Vorschriften gemacht, die dem Einsparen von Energie dienen sollen. Dies soll durch technische Standartanforderungen effizienten Verbrauch garantieren und gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und in manchen Fällen auch für Betriebsgebäude.
Die Energieeinsparungsverordnung gehört zu dem Wirtschaftsverwaltungsrecht und vereint im Prinzip zwei wichtige Prinzipien: Die Heizungsanlagenverordnung und die Wärmeschutzverordnung werden in der neuen Energieeinsparungsverordnung miteinander vereint. Die Heizungsanlagenverordnung zielt darauf ab, die benannten Gebäude mit effizienten Heizungsanlagen zu versorgen, genauso wie die Wärmeschutzverordnung eine gute Wärmedämmung fordert.

Die neue Energieeinsparungsverordnung schließt nun auch den Wärmeschutz im Sommer ein und legt besonderen Wert auf die solare Energie.

 

Sinn und Zweck dieser Verordnung ist es, bei dem Bau von den genannten Gebäuden gewisse Vorschriften aufzustellen, die den Energieverlust möglichst minimal halten. Konkret ausgedrückt soll ein Gebäude, dass beheizt und eventuell gekühlt wird, die richtigen Anlagen für diese Funktionen aufweisen, aber gleichzeitig auch die nötige Dämmungsanlagen um den Verlust der Wärme zu minimieren. Dem Bauherren fällt in diesem Fall die Aufgabe zu, die nötigen Anlagen so zu entwerfen, dass Energieverluste beim heizen oder beim kühlen, ausbleiben, soweit sie denn mit technischen Mitteln zu verhindern sind.
Die EneV gilt wie bereits erwähnt für Gebäude in Privatnutzung, für Bürogebäude um zum Teil auch Betriebsgebäude. Nicht aber gelten diese Vorschriften für Gebäude unter Denkmalschutz, Gebäude für die Tierhaltung, Bauwerke unter Tage und Gewächshäuser.
Allerdings müssen die in der Verordnung detailliert beschriebenen Vorgaben nicht nur bei einem Neubau eingehalten werden, sondern auch bei einem großen und aufwendigen Umbau, der eben auch die Heizanlagen betrifft.
Erscheint eine solche Verordnung erst einmal als Strafe, so wird der spätere Nutzer des Gebäudes aber auch schnell merken, dass es zu seinem eigenen Vorteil ist.
Das Einsparen von Energie durch eine geeignete Dämmung spart damit auch fortlaufende Heizkosten, und so kann eine erstmals große Investition auf lange Sicht doch günstiger sein. Darüber hinaus kann das Einsparen von überflüssiger Energie auch als großer und wichtiger Beitrag zum Umweltschutz betrachtet werden.




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