Gas Vertragslaufzeit Umzug - nicht immer wird eine Sonderkündigung akzeptiert
Oftmals entscheidet die Vertragslaufzeit eines Gasvertrages darüber, ob man diesen im Umzugsfall rechtzeitig kündigen kann, weil der Anbieter keine verfrühten Kündigungen ohne Sonderkündigungsrecht zulässt.
Kurze Vertragslaufzeiten sorgen für mehr Flexibilität
Schon beim Abschluss eines Gasvertrages sollte man sich Gedanken über dessen Laufzeit machen. Im Falle eines Umzuges kann es sein, dass man gerne den Anbieter wechseln möchte. Steckt man aber in einem längerfristigen Vertragsverhältnis und bietet der alte Anbieter auch am neuen Wohnort seine Leistungen an, so kann man erst nach Vertragsablauf kündigen. Umso wichtiger ist es, schon beim Vertragsabschluss einen Partner mit kurzen Vertragslaufzeiten zu wählen. Nur so kann man flexibel auf sich verändernde Lebensumstände wie einen Umzug, reagieren.
Alles eine Frage des Preises
Will man auf einen Anbieter mit sehr kurzen Vertragslaufzeiten setzen, macht sich das im Preis bemerkbar. Kurze Vertragslaufzeiten sind im Regelfall teurer als Verträge mit langen Laufzeiten. Das gilt für das Handy, wie für den Strom und das Gas. Trotzdem setzen viele junge Menschen lieber auf einen Anbieter mit mehr Flexibilität und lassen sich das dann ein paar Euro mehr im Monat kosten. Gerade bei jungen Menschen, deren Lebenssituationen sich schnell ändern, kann das sehr sinnvoll sein. So kann man flexibel kündigen, umziehen und sich einen günstigen neuen Anbieter suchen. Da es sich dabei wieder um einen Neuabschluss handelt, kassiert man so auch die attraktiven Bar-Prämien, die es nur bei neuem Abschluss gibt. Rechnet man dies dann gegen die etwas teureren monatlichen Abschläge, kann dies immer noch günstiger sein.
Fazit
Am besten setzt man nur auf einen Vertragspartner mit kurzen Vertragslaufzeiten oder flexiblen Kündigungsrecht, so behält man seine Freiheit und Flexibilität.
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