Gasanbieter ohne Ölpreisbindung - wer auf dem Markt agierent!
Was hat der Ölpreis mit meinem Gaspreis zu tun?
Bei den meisten Anbietern wurde der Gaspreis üblicherweise an den Ölpreis gebunden. Das begründet sich vor allem darin, da die Ölunternehmen in den 60er Jahren auch maßgeblich an der Förderung der des Gases beteiligt waren. Gasproduzenten waren also gleichzeitig auch Ölproduzenten. Als es anfänglich noch kein einheitliches Maß für den Preis von Öl gab, wurde dieser einfach an den des Gases angepasst. So steigt und fällt der Gaspreis meist mit einer Verzögerung von 2-3 Monaten nach dem des Öls.
Welche Vorteile hat ein Vertrag ohne Ölpreisbindung?
Die Ölpreisbindung gibt es schon etwa seit den 60er Jahren und ist auch heute noch in vielen Verträgen aufzufinden. Allerdings geht der Trend seit 2005 in eine andere Richtung. Immer mehr Gasanbieter bringen Angebote auf den Markt, die keine Ölpreisbindung mehr aufweisen. Flexgas, E.ON und andere Anbieter steigen aus der Ölpreisbindung aus und machen den Gaspreis unabhängiger.
So direkt scheint das für den Nutzer keine besonderen Nutzen zu haben. Allerdings wird durch die neu gewonnene Unabhängigkeit des Gaspreises ein neuer Wettbewerb möglich, der zuvor immer durch die Bindung an den Ölpreis gestoppt wurde. Durch den freien Wettbewerb kann der Preis also neu angesetzt werden. Das heißt zum einen, dass er sinken kann, zum anderen kann er aber auch steigen. Das unterliegt dann nur noch dem Gesetz von Angebot und Nachfrage und den Regeln des freien Wettbewerbs.
Ist die Bindung vollkommen abgeschafft?
Da es nicht nur Verträge zwischen dem Kunden und dem Anbieter gibt sondern auch zu den großen Zulieferungsfirmen, muss man sich auch diese Verträge anschauen um eine Ölpreisbindung ausschließen zu können. Denn in den meisten Fällen gibt es noch immer eine kleine Ölpreisbindung, die in den AGB zu finden ist. Diese ist aber für den Anbieter insofern nicht verbindlich als dass die Preise sich unbedingt anpassen müssen, sondern dem Anbieter nur das Recht eingeräumt wird, die Preise eventuell anzupassen, falls er das für nötig hält. Darüber hinaus wird festgehalten, dass bei einer eventuellen Anpassung die Verträge zu Kunden ohne Ölpreisbindung nicht ungültig werden, sondern weiterhin bestehen dürfen.
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