Gasversorger kündigen und Sonderkündigungsrecht im Jahr 2019

Gasversorger kündigen mit Sonderkündigungsrecht
Eine attraktive Tarifoption stellt die sogenannte Preisfixierung dar. Mittels dieser darf man sich auf einen festen Einheitspreis freuen, der eine Gaspreiserhöhung umgeht. Doch immer öfter häufen sich die Vorfälle, dass Kunden trotz einer Preisfixierung eine Gaspreiserhöhung zahlen müssen. Ist dies der Fall, darf man dem Gasversorger kündigen, dank eines Sonderkündigungsrechts.

Übrigens kündigt der neue Gasversorger automatisch den alten, wenn Sie über den Gasrechner von Check24 wechseln:

 

 

Sonderkündigungsrecht bei Nichteinhaltung der Vertragsoptionen
Auch wenn die Preisfixierung eine sehr attraktive Tarifoption darstellt, so muss damit gerechnet werden, dass man mit dem jeweiligen Gasanbieter einen langfristigen Vertrag eingeht. Denn diese Option der Fixierung geht oftmals einher mit einer zwei- oder sogar dreijährigen Vertragsbindung. Sollte es nun innerhalb dieser Zeit, trotz einer vereinbarten Preisfixierung zu einer Gaspreiserhöhung kommen, so haben Sie als Kunde die Möglichkeit, Ihren Gasversorger dank des Sonderkündigungsrechts zu kündigen. Denn eine solche Preiserhöhung ist regelwidrig und ist als Vertragsbruch zu werten. Vorgefertigte Schreiben findet man auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen.

Gasversorger kündigen und neuen Anbieter finden
Sollten Sie nun Ihren aktuellen Gasversorger aufgrund des Sonderkündigungsrechts gekündigt haben, dann müssen Sie sich natürlich schnellstmöglich einen neuen Gasanbieter suchen. Hierfür ist anzuraten, einen Online-Vergleich zu nutzen, der die besten Anbieter inklusive aller zur Verfügung stehenden Tarifoptionen anbietet. Denn mit einem kompetenten Online-Vergleich können Sie alle Anbieter gegeneinander stellen und sich für den Besten entscheiden. Achten Sie hierbei allerdings auf die zur Verfügung stehenden Zertifikate, die eine Qualitätssicherung des jeweiligen Online-Vergleichs darstellen. Dies kann ein Zertifikat oder Prüfsiegel des TÜV oder aber der Stiftung Warentest sein. Den Gasversorger kündigen mit einem Sonderkündigungsrecht kann eine lohnenswerte Entscheidung sein.





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