Sperrung der Stromversorgung - was kann ich tun?
Eine plötzliche Stromsperre müssen Verbraucher nicht fürchten. Denn der Versorgern muss dies 4 Wochen vorher ankündigen. Bei strittigen Zahlungsrückständen oder Stromschulden von unter 100 Euro ist eine Stromsperre außerdem nicht zulässig.
Wenn die Stromanbieter aufgrund der offenen Rechnung drohen, dann macht das vielen Verbrauchern schon ganz schön Angst und Bange. Schließlich gehört Strom zu den Dingen, die zur Grundversorgung zwingend notwendig sind. Doch es gelten ganz klare Regelungen von Seiten des Gesetzgebers aus und eine sofortige Sperrung der Stromversorgung kann in keinem Fall erfolgen.
Der Kunde muss vorgewarnt werden
Auch wenn man bei seinem Stromanbieter negativ in der Kreide steht, so kann dieser einem nicht sofort den Strom abdrehen. Anstatt dessen ist erst eine Mahnung über den ausstehenden Betrag erforderlich. Außerdem muss der Anbieter eine anstehende Stromsperre auch mindestens 4 Wochen vorher ankündigen, bevor er diese wirklich in die Tat umsetzen darf. So hat der Verbraucher also genügend Zeit, um auf die Situation zu reagieren. Selbst wenn ein Angestellter des Stromversorgers dann nach 4 Wochen vor der Tür steht, muss er dem Kunden noch einmal 3 Tage gewähren, in denen er seine Schulden endgültig begleichen kann. Ganz plötzlich wird also niemandem der Strom abgeschaltet.
Wenn eine Stromversorgungssperre nicht zulässig ist
Es gibt aber auch Fälle, in denen eine Stromsperre überhaupt nicht zulässig ist. Dies gilt zum Beispiel für strittige Forderungen und wegen dieser Art von Unstimmigkeiten kann der Anbieter einem nicht einfach den Strom abstellen. Liegen Stromschulden von unter 100 Euro vor, so führen diese Zahlungsrückstände ebenfalls nicht zu einer Speere. Außerdem hat der Stromanbieter auch die Pflicht sich auf eine angemessene und glaubwürdige Ratenzahlung einzulassen und darf dem Kunden in diesem Fall- trotz Schulden- nicht den Strom abdrehen.
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