Strom ohne Einzugsermächtigung – ist das möglich im Jahr 2019?

In der Regel bezahlen fast alle Verbraucher ihre Energiekosten per Einzugsermächtigung, denn diese Vorgehensweise ist einfach bequemer. So muss kein Verbraucher jeden Monat aufs Neue daran denken seine Rechnung an den Stromlieferanten pünktlich zu überweisen, denn gerade solche Dinge geraten doch auch gerne einmal im stressigen Alltag in Vergessenheit. Stromversorger buchen meist erst am vereinbarten Datum die jeweilige Summe ab, während bei einer Überweisung das Geld am Stichtag auf dem Konto des Versorgers zu finden sein muss, somit muss die Überweisung schon 2-3 Tage zuvor in die Wege geleitet werden. Strom ohne Einzugsermächtigung, ist das möglich? Diese Frage stellen sich einige Verbraucher, denn nicht jeder ist gewillt seine Daten Preis zu geben.

 

 

Darf der Versorger auf eine Einzugsermächtigung bestehen?

Strom gehört zu den Grundversorgungsmitteln und somit muss der Stromlieferant jeden Kunden zuverlässig damit beliefern, solange diese stets pünktlich seine Rechnung zahlt. Grundversorger sind somit verpflichtet auch ohne Einzugsermächtigung den geforderten Strom zu liefern. Außerhalb des Grundversorgungsgebietes und bei Sonderverträgen sieht es, aber wieder anders aus. Innerhalb des Pflichtversorgungsraums kann ein Stromanbieter auf eine Einzugsermächtigung bestehen. Lässt der Kunde sich nicht darauf ein und verlangt eine monatliche Überweisung kann der Stromanbieter diesen Kunden ablehnen. Strom ohne Einzugsermächtigung ist zwar möglich, viele Versorger gehen dieses Risiko allerdings nicht gerne ein.

Ist der Vertrag abgeschlossen und die Einzugsermächtigung gewährt, kann der Verbraucher allerdings ohne eine Begründung die Einzugsermächtigung wieder zurückziehen. Der Vertrag bleibt meist dennoch bestehen, denn hierbei handelt es sich nicht um ein außerordentliches Kündigungsrecht.

 

Fragen kostet nichts

Die meisten Stromanbieter arbeiten heute mit Einzugsermächtigungen. So können sich die Versorger sicher sein, dass die Rechnung stets pünktlich beglichen wird. In einigen Sonderverträgen finden sich, allerdings Zusatzklauseln, wo geschrieben steht, dass wenn ein Kunde die Einzugsermächtigung während des laufenden Vertrages zurückzieht, zusätzliche Kosten auf den Kunden zukommen können. Bisher haben die meisten Versorger von diesem Zusatz aber noch keinen Gebrauch gemacht. Strom ohne Einzugsermächtigung ist somit durchaus möglich, bequemer ist es aber, wenn man dem Stromanbieter dieses erlaubt.

 

 



 

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