Strom Umzug Kündigung und Sonderkündigungsrecht beachten
Will man seinen Stromvertrag aufgrund eines Umzuges kündigen kann dies relativ einfach vonstattengehe. Es gibt aber auch Anbieter, die eine frühzeitige Kündigung nur im Sonderfall zu lassen.
Wann kann ich meinen Stromvertrag vor Vertragsende kündigen?
Die Kündigungsregelungen der einzelnen Anbieter sind sehr unterschiedlich. Wie der eigene Anbieter einen solchen Fall regelt, erfährt man über einen Blick in den Vertrag oder einen Anruf beim Service-Centers des aktuellen Anbieters. Viele Anbieter bieten im Falle eines Umzuges eine automatische Beendigung des Vertragsverhältnisses an, andere bestehen auf die Vertragslaufzeit und lassen verfrühte Kündigungen nur mit geltend machen eines Sonderkündigungsrechtes zu. Ansonsten muss auch am neuen Wohnort der Strom bis zum Ende der Vertragslaufzeit vom alten Anbieter bezogen werden.
Sonderkündigungsrecht beachten
Bietet der alte Anbieter aber keine Leistungen im neuen Wohngebiet an, hat man ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall, und nur in diesem Fall, muss der Anbieter die Kündigung auch vor Vertragsablauf akzeptieren. Sollte dies der Fall sein, sollte man sich schon vor der Unterzeichnung des Vertrags darüber Gedanken machen, ob sich eine solche Regelung mit den eigenen Lebensumständen vereinen lässt. Gerade bei jungen Menschen ändern sich die Lebensumstände schnell, umso besser ist es, wenn man möglichst flexible Verträge abschließt, die auch bei einem Wohnortwechsel einfach zu kündigen sind. So vermeidet man, dass man irgendwann mit dem Anbieter herum streiten muss.
Fazit
Damit man im Falle eines Umzuges nicht mit dem eigene Anbieter über die Kündigung streiten muss, sollte man schon vor Vertragsabschluss abwägen, ob ein bindendes Vertragsmodell trotz Umzug für einen selbst überhaupt in Frage kommt, oder eher nicht. Entsprechend sollte man dann auch frühzeitig handeln.
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