Strom Umzug Sonderkündigung und Sonderkündigungsrecht beachten
Viele Stromverträge enden automatisch mit dem Aus-oder Umzug. Es gibt aber auch Fälle, in denen man nur mit einem Sonderkündigungsrecht verfrüht aussteigen kann.
Verfrühte Kündigung oft nur mit Sonderkündigungsrecht möglich
Viele große Stromanbieter handhaben einen Umzugsfall denkbar einfach: Sie regeln in ihren AGBs, dass mit dem Auszug aus der Wohnung das Vertragsverhältnis endet. Das ist so sehr kundenfreundlich. Mittlerweile ist aber bei den meisten kleinen Stromanbietern zur Regel geworden, dass deren Verträge auch bei einem Umzug noch weiterlaufen, und zwar solange wie die Vertragslaufzeit ist. In solch einem Fall kommt man nur mit einem Sonderkündigung verfrüht aus dem Vertrag.
Rechtliche Hilfe aufsuchen
Nur wenn der alte Anbieter auf eine Weiterführung besteht, am neuen Wohnort aber keine Leistungen anbietet, dann, und nur dann, hat man ein verfrühtes Sonderkündigungsrecht. Ist man sich in diesem Fall nicht sicher oder stellt sich der Netzbetreiber quer hilft nur der Gang zum Anwalt oder eine Beratung beim Mieterbund. Dort bekommt man fachkundige Auskunft und Hilfe, beim Mieterbund sogar oftmals kostenlos. So kann man den Anbieter in die Knie zwingen und sein gutes Recht durchsetzen.
Verträge schon vorher genau prüfen
Daher ist es absolut notwendig, sich noch vor Vertragsabschluss über die Regelung der Kündigung im Umzugsfall zu informieren. Dann sollte man sich wirklich die Frage stellen ob man so ein unflexibles und verpflichtendes Vertragsmodell eingehen möchte. Zwar zahlt man meistens bei Verträgen mit kurzen Laufzeiten oder flexiblem Kündigungsrecht höhere Gebühren, dafür kann man aber auf Veränderungen schnell und flexibel reagieren. Dazu gehört dann nicht nur ein Umzug, sondern auch der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter.
Weitere Ìnhalte:
Allgemeine Informationen über Strom
Ökostrom/Gewerbestrom sowie Fragen
Strom abmelden & kündigen, Informationen zum Umzug etc.
Informationen über Stromrechner
Twittern