Strom wurde abgestellt – was kann man tun?
Aufgrund wirtschaftlicher Verhältnisse wachsen vielen Haushalten die laufenden Kosten über den Kopf. Wer die Verbindlichkeiten gegenüber dem Stromversorger nicht befriedigt, dem droht oftmals die Dunkelheit.
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Strom wurde abgestellt
Man sollte sich unverzüglich mit dem Stromanbieter in Verbindung setzen, seine Versorgungsverträge durchlesen, ob der Versorger abstellen durfte und gegebenenfalls entweder die Außenstände begleichen oder um Ratenzahlung bitten.
Sollte der Stromkunde keine Zahlungen leisten können, ist es ratsam, sich an das Sozialamt zu wenden, die unter bestimmten Bedingungen die Zahlung leisten.
Werden die Abschlagszahlungen jedoch an den Vermieter geleistet, der diese nicht an den Stromversorger weitergeleitet hat, so kann man sich direkt an den Stromversorger wenden.
Der Mieter sollte die Zahlungen an den Vermieter einstellen und die folgenden Abschlagszahlungen für Strom direkt an den Versorger leisten. Der Mieter ist durch diesen Umstand berechtigt, die Stromzahlungen an den Vermieter einzustellen.
Darf der Stromversorger einfach den Strom abstellen?
Nein. Der Stromanbieter ist gesetzlich verpflichtet, den Strombezieher ausreichend zu mahnen und darauf hinzuweisen, dass nach Ablauf einer genannten Frist, die Stromversorgung für den Kunden unterbrochen wird.
Soziale Faktoren spielen darüber hinaus eine Rolle. Senioren, Familien mit Kleinkindern und kranken Menschen darf zum Beispiel nicht der Strom, vor allem nicht in kalten Jahreszeiten, aufgrund lapidarer Zahlungsrückstände abgestellt werden.
Das richtige Verhalten
Generell sollte man es nicht soweit kommen lassen, dass der Stromanbieter die Versorgung einstellt. Sollte man zahlungsunfähig sein, ist das Gespräch mit dem Stromanbieter sicherlich von Vorteil, sodass man im Vorfeld bereits eine Lösung erzielen kann, denn jede Stromsperrung führt wieder Zusatzkosten mit sich sich.
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