Stromgrundversorgungsverordnung Deutschland 2019

 


 

Die tägliche Versorgung mit Strom ist nicht nur notwendig, sondern auch gesetzlich Verankert. Die gesetzliche Formulierung des Spruchs „Strom für alle“ lautet Stromgrundversorgungsverordnung, kurz auch Strom GVV. Oder eben ganz lang: Vereinbarung über die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung aus dem Niederspannungsnetz.
Wie dem Titel zu entnehmen ist, regelt diese Verordnung, die zuletzt am 4.11.2010 verändert wurde, die grundlegenden Bedingungen die für eine garantierte Stromversorgung eingehalten werden müssen. Die jeweiligen Beteiligten sind dabei private Haushalte und Betreiber der Niederspannungsnetze. Genauer gesagt, ist es ein Vertrag zwischen dem privaten Haushalt und dem Grundversorger, der in diesem speziellen Fall in dem Sektor des Stroms spezifiziert wird.
Dieser Vertrag wird praktisch bei einem Wechsel zu einem neuen Stromversorger geschlossen. Eine vertragliche Übereinkunft kann nur in schriftlicher Form und mit Unterschrift beider Parteien vollzogen werden.
Inhalte dieses Vertrages umfassen die Pflicht des Kunden, seinen gesamten Strombedarf aus dem Netz des Betreibers zu speisen. Daraus folgt, dass eine Mischung der günstigsten Tarife unterschiedlicher Anbieter nicht möglich sind.
Dagegen ist der Betreiber jedoch auch verpflichtet den Verbraucher in seinem gesamten Grundverbrauch zu versorgen. Der abgeschlossene Vertrag garantiert also, dass der Verbraucher ohne Einschränkungen seinen Verbrauch aus dem Stromnetz des Lieferanten abdecken können muss.
Ist der vertraglich gebundene Betreiber nicht in der Lage die benötigte Menge an Strom im Rahmen der Grundversorgung zu decken, beinhaltet dies einen Vertragsbruch. Allerdings ist gleichsam in dem Vertrag für diesen Fall eine Regelung vorgesehen.
Wird die Grundversorgung nicht abgedeckt, ist ein anderer Netzbetreiber dazu verpflichtet den Verbraucher weiterhin zu versorgen.
Wie bereits erwähnt, müssen einige Bedingungen erfüllt werden, damit dieser Vertrag zu Stande kommt. Die Formalitäten sind in dem Formblatt des aufgesetzten Vertrages meist jedoch enthalten. Allerdings gilt dieses Schreiben erst, wenn der Verbraucher die vereinbarten Kosten auch zahlt.
Bezahlt der Verbraucher die Kosten für die Grundversorgung nicht, beinhaltet auch dies einen Vertragsbruch. In diesem Fall ist kein Netzbetreiber mehr dazu verpflichtet Strom zur Verfügung zu stellen.
In allen weiteren Fällen regelt diese gesetzliche Verordnung als Garantie für den Verbraucher. Da Strom in den heutigen Zeiten zu der nötigsten Grundversorgung gehört, schützt dieser Vertrag den Verbraucher vor Betrug und garantiert ihm, die notwendigen Ressourcen um alle seine Bedürfnisse abdecken zu können.




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