Allgemeines
Stromkostenabrechnung zwischen Mieter und Vermieter
Die Stromkostenabrechnung ist ähnlich wie die Heizkostenabrechnung ein wichtiger Teil der Betriebskostenabrechnung, die für ein vermietet Haus oder eine Eigentümergemeinschaft erstellt werden muss. Sie umfasst die Kosten, die durch den Stromverbrauch und die Stromlieferung entstehen.
Jeder Nutzer einer gemeinschaftlich genutzten Stromversorgung ist dazu verpflichtet eine eigenständige Abrechnung über die Kosten zu erstellen, die durch den eigenen Verbrauch verursacht wurden.
Bei der gemeinschaftlichen Nutzung eines einer Stromversorgung muss durch den Vermieter der gesamte Preis für das Wohnobjekt auf die unterschiedlichen Bewohner aufgeteilt werden. Dabei gibt es allerdings unterschiedliche Möglichkeiten.
Je nachdem wie die Wohnungen oder das Haus strukturiert sind, machen natürliche auch andere Arten der Abrechnung Sinn.
Da gibt es zum Beispiel die Abrechnung nach Quadratmeter. Dabei wird der Anteil der Quadratmeter der genutzten Wohnung auch prozentual auf den gesamten Verbrauch des Stroms übertragen. Nutzt der Mieter zum Beispiel 40% der gesamten Wohnfläche, so zahlt er laut dieser Abrechnung auch 40% der Stromkosten.
Anders funktioniert die Personentageabrechnung.
Heute rechnen die meisten Vermieter mit Programmen, die die verschiedenen Arten der Abrechnung nachvollziehen und nach der entsprechenden Abrechnung dann die Kosten für den jeweiligen Mieter berechnen.
Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, dem werden diese Begriffe immer wieder über den Weg laufen. Denn die Art der Abrechnung ist meist unter den Konditionen der Mietwohnung. Daher ist es auch wichtig sich genau über die verschiedenen Arten zu informieren und zu wissen, welche für den persönlichen Verbrauch und die Bedingung der eigenen Wohnung am günstigsten ist.
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