Strompreiserhöhung Kündigung / Kündigungsfrist beachten und einhalten?
Eine Strompreiserhöhung ist in der Regel kein Grund dafür, dass Kunden frühzeitig Ihren Vertrag kündigen können. Kunden müssen immer die Kündigungsfrist beachten. In einigen Fällen kann aber das Sonderkündigungsrecht gelten.
Strompreiserhöhung – Grund für Kündigung?
Viele Kunden überlegen sich nachdem Sie schon wieder mehr für Ihren Strom bezahlen oft, den Stromanbieter zu wechseln. Doch so schnell geht das meistens nicht. Eine Strompreiserhöhung ist kein Grund für eine sofortige Kündigung, da die meisten Verträge keinen konstant bleibenden Preis garantieren. Strompreiserhöhungen sind also nicht verboten, auch wenn eine solche Erhöhung für Kunden ärgerlich ist. Kündigungsfristen müssen von Kunden eingehalten werden, um einen problemlosen Anbieterwechsel zu garantieren. Eine der Strompreiserhöhung folgende Kündigung muss also fristgerecht sein.
Kündigungsfrist beachten
Wichtig ist, dass Kunden, die vorhaben den Stromanbieter zu wechseln, wissen wie lange ihre Kündigungsfrist beträgt, um einen problemlosen Wechsel zu garantieren. Eine Strompreiserhöhung ist kein Grund dafür, dass ein Vortrag vorzeitig gekündigt werden kann. Die meisten Verträge verbieten Strompreiserhöhungen nicht und so machen die Stromkonzerne nichts Verbotenes. Wenn Sie aber wissen, wie lange Ihre Kündigungsfrist ist und wenn Sie diese einhalten, dann steht Ihrem Anbieterwechsel nichts mehr im Weg. Einfach wechseln und auf Strompreiserhöhung mit Kündigung antworten!
Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung
In manchen Fällen ist eine Strompreiserhöhung der Grund für eine sofortige Kündigung. Wenn Stromanbieter sich nämlich in ihrem Vertrag dazu verpflichten, den Strompreis konstant zu halten, müssen sie ihren Kunden das auch zusichern. Kommt es dann trotzdem zu einer Preiserhöhung, haben Kunden ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht und können so mit sofortiger Wirkung den Vertrag auflösen. Wenn Sie also eine Strompreiserhöhung ertragen mussten, obwohl das in Ihrem Vertrag anders vereinbart war, dann sollten Sie dieses Recht in Anspruch nehmen. Also bei Strompreiserhöhung sofortige Kündigung!
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