Strompreiserhöhung Widerspruch / Gaspreiserhöhung Sonderkündigungsrecht

Bei einer Preiserhöhung haben Sie als Kunde ein Sonderkündigungsrecht, um den Anbieter zu wechseln. Nutzen Sie dieses - eine Musterkündigung finden Sie hier>


 

Den Fall, dass der Energieversorger wieder einmal eine Gaspreiserhöhung oder Strompreisehöhung durchführt hat wohl jeder Verbraucher schon einmal erlebt. Während man sich bis in die Mitte der neunziger Jahre darüber einfach nur ärgern konnte, der Willkür der Versorger ansonsten aber ausgesetzt war, hat man dank der Liberalisierung der europäischen Energiemärkte heute die Möglichkeit, auf eine solche Strom- oder Gaspreiserhöhung mit Widerspruch beziehungsweise Kündigung zu reagieren. Jeder gewöhnliche Strom- und Gasvertrag beinhaltet heute eine Klausel, dass dem Kunden bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Nutzen kann man dies, indem man binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung des Versorgers schriftlich eine Kündigung mit dem Hinweis auf die Nutzung des Sonderkündigungsrechts einreicht. Diese sollte schriftlich erfolgen und nach Möglichkeit der Empfang durch den Gas- oder Stromanbieter schriftlich bestätigt werden.
Widerspruch bei Preiserhöhungen
Dank einiger Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofs haben Verbraucher heute auch ein festgeschriebenes Recht, gegen Gas- oder Strompreiserhöhungen Widerspruch einzulegen. Es bedarf zwar immer noch einer gerichtlichen Anweisung, doch muss der Versorger dann in der Regel den Grund der Preiserhöhung nachweisen, da diese andernfalls ungültig wird. Zuletzt geschehen ist dies beim überregionalen Versorger EWE aus Norddeutschland. Hier haben tausende Kunden gegen die Strompreiserhöhung Widerspruch eingelegt und in letzter Instanz Recht bekommen. Der Versorger musste die bis dahin zu viel eingezogenen Abschläge und die darauf angefallenen Zinsen in vollem Umfang zurückerstatten. Aufgrund der langwierigen Verhandlungen, die eine solcher Widerspruch nach sich zieht, scheuen allerdings die meisten Verbraucher ein solches Vorgehen gehen ihren Energieversorger. Die Chance, einen solchen Rechtsstreit zu gewinne, sind bei unverhältnismäßigen Strom- oder Gaspreiserhöhungen allerdings hoch.




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