Stromrechnung absetzen / steuerlich absetzbar 2019
Ob man als Verbraucher die Stromrechnung absetzen kann, ist in erster Linie davon abhängig, ob der Strom im privaten Haushalt genutzt wird oder ob es sich um Strom für den gewerblichen Bereich handelt. Jetzt informieren!
Wann ist die Stromrechnung steuerlich absetzbar?
Für die Stromversorgung zahlt ein jeder deutscher Bürger jährlich hohe Beiträge. Kein Wunder, dass so manch einer sich die Frage stellt, ob die Stromrechnung nicht vielleicht steuerlich absetzbar ist. Grundsätzlich lässt sich diese Frage sehr schnell und einfach beantworten. So kann man die Stromrechnung nur absetzen und im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend machen, wenn der Strom ausschließlich berufsbedingt genutzt wurde. Strom, wie er von privaten Haushalten bezogen wird, ist nicht absetzbar.
Sie möchten die Stromrechnung absetzen? Das gilt es zu beachten.
Sie möchten die Stromrechnung absetzen? Dann sollten Sie einige Punkte beachten. Denn nur, wenn es sich um eine betriebliche Ausgabe handelt, lässt sich der Strom im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigen. Privat genutzter Strom hingegen kann nicht geltend gemacht werden. Sollten Sie jedoch vom eigenen Zuhause aus Ihren Beruf ausüben und verfügen Sie über ein Arbeitszimmer, so können die Kosten, die alleine für diesen Raum anfallen bis zu einem Wert von 1250 Euro als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Stromrechnung absetzen nur berufsbedingt möglich
Schnell wird deutlich: Das Stromrechnung Absetzen ist lediglich in Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit möglich. Da das Thema Arbeitszimmer durchaus komplex und für Laien nicht leicht zu überblicken ist, sollte man auf jeden Fall Rat bei einem Steuerberater einholen. So kann gewährleistet werden, dass die Steuererklärung ihre Richtigkeit hat und keine falschen Angaben gemacht werden. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten!
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