Stromwechsel / Stromanbieterwechsel Sonderkündigungsrecht - jetzt nutzen
In der Regel beträgt die Kündigungsfrist bei Stromanbietern vier Wochen. Unter bestimmten Umständen kommt es allerdings zu einem Sonderkündigungsrecht, nämlich dann, wenn es zu einer unerwarteten Preiserhöhung kommt.
Stromwechsel durch Sonderkündigungsrecht
Sie möchten Ihren Stromanbieter kündigen, wollen aber nicht so lange warten, bis der Vertrag regulär ausläuft? Das ist nur unter besonderen Bedingungen möglich. Inder Regel gibt es eine festgelegte Kündigungsfrist, die der Kunde einhalten muss und meistens haben Kunden auch keine Möglichkeit diese irgendwie zu umgehen. Doch das sollte Sie nicht vom Stromwechsel abhalten. Informieren Sie sich einfach über Ihre Kündigungsfrist und ein beim Stromwechsel seltenes Sonderkündigungsrecht.
Kündigungsrecht muss in der Regel eingehalten werden
Als Kunde müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie immer wenn Sie einen Vertrag abschließen sich dazu verpflichten eine bestimmte Kündigungsfrist einhalten müssen, bis Sie einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen können. Bei Stromanbietern beträgt diese in der Regel vier Wochen bis zum Ende des nächsten Kalendermonats. Wenn Sie fristgerecht kündigen, steht einem Vertrag mit einem anderen Stromanbieter also nichts mehr im Weg. Möchten Sie aber nicht so lange warten, gibt es nur eine Möglichkeit, nämlich den Stromwechsel durch ein Sonderkündigungsrecht zu beschleunigen.
Sonderkündigungsrecht nur in seltenen Fällen
Ein solches Sonderkündigungsrecht kommt nur dann in Frage, wenn es zu unerwarteten Preiserhöhungen kommt, die Sie als Kunde nicht vorher erwarten konnten, weil es ursprünglich anders vereinbart war. Bei einem solchen Fall könnte es sein, dass Sie als Kunde ohne die vorgeschriebene Kündigungsfrist einzuhalten, aus dem Vertragsverhältnis entlassen werden. Informieren Sie sich einfach zum Stromwechsel bei Sonderkündigungsrecht und erfahren Sie, ob Sie früher einen neuen Vertrag abschließen können und so die normale Kündigungsfrist umgehen.
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